SEPA Lastschrift für Webshops
Mit dem Jahr 2014 wird das bekannte SEPA-Verfahren eingeführt. Dabei ändern sich sowohl im Feld der Überweisung als auch bei der Lastschrift unterschiedliche Dinge. Nicht bloß neue Kontonummern sowie Bankleitzahlen unter der Bezeichnung IBAN und Swift-Code werden eingeführt. Ebenso die Verfahrensweise, beispielsweise bei der SEPA Lastschrift, läuft etwas anders. Deshalb sollten auch Onlineshops gut gewappnet sein.
Ganz Europa bekommt ein einheitliches Zahlungssystem
Beschlossen wurde das europaweit homogene Bezahlsystem SEPA am 31.03.2012. Die Umsetzung soll am 1.2.2014 stattfinden. Für Online Shops ändern sich dabei besonders in Verbindung mit die SEPA Lastschrift einige Dinge. So muss es unter anderem einen einheitlichen Mandatstext geben, wenn das Verfahren genutzt wird. Darüber hinaus wird eine sogenannte Mandatsreferenz benötigt. Das ist quasi wie eine Seriennummer für den Lastschrifteinzug. Damit soll jeder erteilte Auftrag klar identifizierbar werden. Die SEPA Lastschrift erfordert weiterhin die Bevollmächtigung durch den Kunden. Diese erfolgt in der Regel durch die Unterschrift des Kunden. Ein Begleitgesetz sorgt aber dafür, dass speziell Shops entlastet werden. So soll die SEPA Lastschrift ebenfalls ohne ein Signum des Kunden realisierbar sein. Der einzige Nachteil dabei: die Zahlung gilt danach nach Definition des Gesetzestextes nicht als autorisiert. Aber nicht nur die Verfahrensweise ändert sich. Ebenfalls die Kontonummern und die Bankleitzahlen ändern sich und müssen entweder durch ein Umwandlungsprogramm oder mit Unterstützung des Kunden aktualisiert werden. So gibt es nun mit der IBAN eine Kontonummer, welche sich aus der alten Bankleitzahl, der Kontonummer sowie einigen Kennnummern für das Land und andere Daten zusammensetzt. Zudem ist für die Zeit des Übergangs zusätzlich der BIC, der Bank International Code, für die SEPA Lastschrift erforderlich. Dieser wird nach völliger Umschaltung jedoch abgeschafft.
Fristen verändern sich bei der SEPA Lastschrift
Ebenso ändern sich auch diverse Fristen bei Vorlage. So sollte der Kunde 14 Tage vor Abbuchung des Geldes vom Bankkonto über den Vorgang informiert werden. Dabei müssen der volle Summe sowie auch der genaue Abbuchungstag angegeben werden. Damit die Abbuchung rechtzeitig durchgeführt wird, ist ein Antrag der Lastschrift bei der ersten Buchung fünf Tage vor der gewünschten Buchung erforderlich. Sämtliche Folgelastschriften können zwei Tage vor dem Termin eingereicht werden. Auch beim Verwendungszweck hat sich etwas geändert. Dieser darf höchstens 140 Zeichen lang sein. Damit die SEPA Lastschrift genutzt werden kann, muss bei der Deutschen Bundesbank eine Gläubigeridentifikationsnummer beantragt werden. Abgesehen von den rein formellen Umbauten gibt es auch noch einige technische Änderungen. So wird nun das XML-Zahlenformat nach ISO 20022 verwendet.
Das muss an der Software des Onlineshops verändert werden
Damit der Wechsel zur SEPA Lastschrift reibungslos läuft, sollte in jedem Fall ein Plugin zur Konvertierung von Kontonummern und der Bankleitzahl in SEPA installiert werden. Zu empfehlen ist es aber zu prüfen, ob die Erweiterung zuverlässig arbeitet, da Fehler hier verherende Folgen haben können. Aus diesem Grund rentiert es sich, die entstandenen IBAN’s und BIC’s in einem Verizifierungscheck im World Wide Web auszuprobieren, damit diese auch valide sind. Außerdem müssen Zahlungsformulare sowie Check-Outs auf die neuen Standards aktualisiert werden. Auch die Aktualisierung zu dem eigenen Zahlungsanbieter kann von Nöten sein. Zusätzlich kann es erforderlich sein, sollten Liefer- und Rechnungsanschrift unterschiedliche Personen führen, dass ebenfalls vom Bankkonto einer weiteren Person abgebucht wird. Dann ist es erforderlich, dass diese ebenfalls kontaktiert werden kann. Zu empfehlen ist es für die SEPA Lastschrift noch darüber hinaus eine E-Mail Adresse der Person in der Rechnungsanschrift abzufragen. Zusätzlich sollte ERP oder Abwicklungssoftware aktualisiert werden, damit man im Bereich der Vorkasse sowie bei der SEPA Lastschrift auch fehlerfrei abzurechnen. Es empfiehlt sich für das neue Verfahren eine rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um das neue Verfahren auch tatsächlich richtig umzusetzen.